Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zuletzt geändert am 01-05-2020
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Eigentum von STORTSLURF. Kopieren der untenstehenden Bedingungen und Konditionen ist strafbar.
Artikel 1. Definitionen
1.1 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet “das Unternehmen” STORTSLURF, mit Sitz in Kering 2 – 0003, 8072TD Nunspeet. Unter dem Namen STORTSLURF tätig und bei der Handelskammer unter der Nummer 80712177 eingetragen.
1.2 In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet “Käufer”: die Person, mit der STORTSLURF eine Vereinbarung eingeht oder eingegangen ist.
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Käufer sowie für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.
2.2 Sobald der Käufer unter der Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen von STORTSLURF gekauft hat, wird davon ausgegangen, dass er stillschweigend der Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen für alle Bestellungen zugestimmt hat, die er anschließend einreicht, unabhängig von der Art der Bestellung und unabhängig davon, ob STORTSLURF eine solche Bestellung schriftlich bestätigt oder nicht.
2.3 Falls STORTSLURF nicht immer die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass STORTSLURF in anderen Fällen in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
2.4 Alle Handelsvertreter, Repräsentanten, Mitarbeiter, Wiederverkäufer oder andere Personen, die von STORTSLURF einen Auftrag erhalten haben oder die von STORTSLURF ernannt oder beauftragt wurden, genießen jeweils für sich selbst denselben Schutz und haben Anspruch auf dieselben Ausschlüsse, Befreiungen und Haftungsbeschränkungen, wie sie für STORTSLURF selbst gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gemäß einer mit STORTSLURF geschlossenen Vereinbarung gelten.
Artikel 3: Preisangaben
3.1 Ein Angebot, eine Offerte oder ein Kostenvoranschlag ist für STORTSLURF nicht bindend und gilt nur als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Vom Unternehmen abgegebene Angebote sind unverbindlich. Die in einem Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 4: Lieferung und Risiko
4.1 Die Waren werden in einer von STORTSLURF zu bestimmenden Weise transportiert. Falls der Transport nicht durch STORTSLURF geschieht, erfolgt dieser, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall muss sich der Käufer auch um die Transportversicherung kümmern.
4.2 Die Lieferung wird durch den Empfang der Waren durch den Käufer oder, im Falle der Versendung durch einen Spediteur, durch die Übergabe der Waren an den Spediteur als erfolgt angesehen.
4.3 Der Käufer ist verpflichtet, alle gekauften Waren zum vereinbarten Zeitpunkt oder, in Ermangelung dessen, zu dem vom Unternehmen angegebenen Zeitpunkt in Empfang zu nehmen. Nimmt der Käufer die gekauften Waren nicht vollständig und/oder rechtzeitig in Empfang oder stellt er die für die (rechtzeitige) Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen fahrlässig zur Verfügung, werden die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert.
4.4 Alle Lieferungen von STORTSLURF erfolgen ab Fabrik, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Artikel 5: Liefertermin
5.1 Der von STORTSLURF genannte Liefertermin ist indikativ und basiert auf den Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt des Abschließens der Übereinkunft gültig sind und in dem Maße, in welchem STORTSLURF von Dritten abhängig ist auf Grund der Informationen, die diese Dritten an STORTSLURF gegeben haben. STORTSLURF hält sich so gut wie irgend möglich an den Liefertermin. Ein angegebener Liefertermin ist niemals als absolut fixer Termin zu betrachten.
5.2 Die Liefertermin beginnt, sobald STORTSLURF den Auftrag schriftlich oder per e-mail bestätigt hat.
5.3 Das Unternehmen ist berechtigt, eine vereinbarte Frist anzupassen, wenn und soweit der Käufer Informationen, die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags benötigt, nicht zur Verfügung stellt.
5.4 Das Unternehmen darf verkaufte Waren in Teilen (Sublots) liefern.
5.5 Wenn die Waren in Teilen geliefert werden, ist das Unternehmen berechtigt, jeden Teil (Teillos) separat dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Artikel 6: Qualität und Menge (Quantität)
6.1 STORTSLURF bürgt nicht dafür, Garantien oder Empfehlungen bezüglich der Qualität der Waren für einen bestimmten Zweck gegeben zu haben. Die Gegenseite muss sich selbst vergewissern, ob die Waren für den von ihr bestimmten Zweck geeignet sind. Hierauf gibt STORTSLURF keinerlei Zusicherungen und Garantien.
6.2 Die verkauften Waren müssen die von den Parteien schriftlich vereinbarten Eigenschaften haben.
6.3 STORTSLURF erwähnt die gelieferten Mengen auf dem Lieferdokument.
6.4 Wenn der Käufer STORTSLURF nicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Lieferdokuments schriftlich oder per E-Mail Einwände gegen das Lieferdokument mitteilt, wird davon ausgegangen, dass die auf dem Lieferdokument angegebene Menge die gelieferte Menge korrekt wiedergibt.
6.5 Falls die verkauften Waren für eine besondere Verwendung bestimmt sind, die mit besonderen Risiken oder Qualitätsanforderungen verbunden ist, muss der Käufer das Unternehmen vorher ausdrücklich darauf hinweisen, und diese besondere Verwendung muss im Vertrag schriftlich festgelegt werden, in Ermangelung dessen eine normale Verwendung angenommen wird.
Artikel 7. Toleranzen
7.1 In Bezug auf die Spezifikationen sind die hierunter aufgeführten Abweichungen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig. Zur Beurteilung gilt der Mittelwert des Gesamten einer Sorte, Qualität, Farbe und ausgelieferter Menge, als Maßstab. Für andere Spezifikationen, als den hier aufgeführten, sind die bei früheren Lieferungen erlaubten Abweichungen, und Fehlern davon, die gebräuchlichen Abweichungen zulässig. Sofern ein Minimum- oder Maximumwert vereinbart ist, ist eine doppelte Abweichung nach oben respektive nach unten zulässig.
7.2 Auch wenn schriftlich strengere Spezifikationen vereinbart wurden, stellen geringfügige Abweichungen in Farbe, Dicke, Qualität, Abmessungen und anderen derartigen Daten nur dann einen Mangel dar, wenn der Käufer nachweist, dass die Abweichung die Funktionalität der verkauften Waren beeinträchtigt.
7.3 In Bezug auf die Menge gilt die Leistung von STORTSLURF als ausreichend, wenn die Mengenabweichungen der Produkte nicht überschritten werden:
– 5% über oder unter der zugesagten Innenmaßen der Produkten.
– 5% über oder unter der zugesagten Gewebedichte(gr/qm/Mu).
Artikel 8: Beendigung des Vertrages
8.1 Die Forderungen des Unternehmens gegenüber dem Käufer sind in den folgenden Fällen sofort fällig:
– Nachdem dem Unternehmen Umstände bekannt geworden sind, die es mit gutem Grund befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
– Wenn der Unternehmer den Käufer aufgefordert hat, gemäß Artikel 15.7 dieser Bedingungen eine Sicherheit zu leisten, und diese Sicherheit fehlt oder unzureichend ist.
– Wenn sich der Käufer in Liquidation, Konkurs oder Zahlungsaufschub befindet. In den oben genannten Fällen ist das Unternehmen berechtigt, die (weitere) Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Unternehmens, Schadenersatz zu fordern.
8.2 Darüber hinaus ist STORTSLURF berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn sich Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich ist oder nicht mehr in Übereinstimmung mit den Standards der Angemessenheit und Fairness verlangt werden kann, oder wenn sich andere Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Ungeachtet der verkauften und tatsächlich ausgelieferten Waren geht das Eigentum auf die Gegenseite über wenn diese alle an STORTSLURF verschuldeten Beträge bezüglich der Waren, die auf Grund einer Übereinkunft geliefert sind oder geliefert werden müssen, vollständig bezahlt hat. Inbegriffen sind Kaufpreis, eventuelle Zusatzkosten, Zinsen, Steuern und Kosten, die auf Grund dieser AGB oder der Übereinkunft verschuldigt sind. Ebenso gilt Eigentum unter Vorbehalt für alle aus einer Übereinkunft fortlaufenden Verpflichtungen, die STORTSLURF gegen der Käufer geltend machen kann.
9.2 Das Unternehmen ist berechtigt, so viele gelieferte Waren vom Käufer zurückzunehmen, bis der Verkaufserlös aus dem privaten oder öffentlichen Verkauf der zurückgewonnenen Waren vollständig bezahlt wurde, einschließlich der Kosten und (gesetzlichen) Handelszinsen und etwaiger Schadenersatzansprüche.
9.3 Der Käufer verpflichtet sich die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden, mit der nötigen Sorgfalt und als erkennbarem Eigentum von STORTSLURF zu behandeln. Der Käufer hat weiterhin zu tun was von ihr redlicherweise erwartet wird um die Eigentumsrechte von STORTSLURF sicherzustellen.
9.4 Wenn und solange STORTSLURF Eigentümer der gelieferten Waren ist, muss der Käufer STORTSLURF unverzüglich schriftlich informieren, wenn die Waren beschlagnahmt werden oder ein Anspruch auf (irgendeinen Teil der) Waren geltend gemacht wird. Der Käufer muss STORTSLURF außerdem auf erste Anfrage von STORTSLURF mitteilen, wo die Waren, deren Eigentümer STORTSLURF ist, gelagert werden.
9.5 Im Falle einer Beschlagnahme, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Bankrotts muss der Käufer den beschlagnahmenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Treuhänder unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von STORTSLURF informieren.
9.6 Die in diesem Artikel erwähnten Bestimmungen gelten unbeschadet der anderen Rechte, die STORTSLURF zustehen.
Artikel 10. Recht auf Rückgabe
10.1 Der Käufer hat das Recht, die gekauften Waren zurückzugeben. Der Käufer hat das Recht, die Bestellung bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach der Stornierung hat der Käufer weitere 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzugeben.
10.2 Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
10.3 Der Käufer muss seine Rückgabe und/oder Stornierung im Voraus schriftlich bekannt geben. Sollte der Käufer dies nicht tun, gelten die oben genannten Regeln nicht.
Artikel 11. Mängel/Reklamationsfristen
11.1 Der Käufer muss die gekauften Waren bei der Lieferung – oder so bald wie möglich danach – suchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren vertragskonform sind, d.h. ob sie der Vereinbarung entsprechen:
– ob die richtigen Waren geliefert worden sind;
– ob die gelieferten Waren der vereinbarten Menge entsprechen.
– ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen.
11.2 Wenn sichtbare Mängel oder Fehlmengen festgestellt werden, muss der Käufer diese innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt dem Unternehmen melden. Ein nicht schriftlicher Bericht muss vom Käufer innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Käufer oder die Person, die die Waren für oder im Namen des Käufer entgegennimmt, bei Erhalt der Waren eine schriftliche Beschreibung des festgestellten Mangels oder Mangels in den die Waren begleitenden Transportdokumenten beifügen, um zu bestätigen, dass die Beanstandung zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand. Der Käufer muss die beanstandete Ware sorgfältig so lagern, dass Qualitäts- oder Mengenverluste vermieden werden.
11.3 Nicht sichtbare Mängel muss der Käufer dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung, schriftlich mitteilen. Jedes Recht auf Entschädigung für nicht sichtbare Mängel erlischt nach 14 Tagen, wobei diese Frist mit dem Tag der Lieferung beginnt.
11.4 Bei rechtzeitiger Beanstandung bleibt der Käufer verpflichtet, die gekauften Waren zu kaufen und zu bezahlen. Sollte der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden wollen, erfolgt dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von STORTSLURF in der von STORTSLURF angegebenen Art und Weise und unter den von STORTSLURF angegebenen Bedingungen.
11.5 Der Käufer ist verpflichtet, STORTSLURF die Möglichkeit zu geben, Beschwerden zu prüfen. Die Tatsache, dass STORTSLURF einer Beschwerde nachgeht, bedeutet nicht, dass STORTSLURF irgendeine Haftung anerkennt.
11.6 Eine Reklamation muss mindestens eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels und eine Angabe weiterer Informationen enthalten, aus denen hervorgeht, dass die vom Käufer gelieferten und zurückgewiesenen Waren identisch sind. Darüber hinaus kann STORTSLURF den Käufer verpflichten, Bildmaterial (Foto/Film) der Mängel zur Verfügung zu stellen, bevor die Beschwerde bearbeitet wird.
11.7 Die Waren, auf die sich die Beanstandungen beziehen, sowie die Verpackung und Aufmachung müssen STORTSLURF zur Inspektion und/oder Prüfung in dem Zustand zur Verfügung stehen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Mängel befanden, und dürfen nicht weiterverkauft werden, es sei denn, STORTSLURF hat dazu seine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
11.8 Beziehen sich die Beanstandungen auf einen Teil der gelieferten Waren, führt dies nicht zur Ablehnung der gesamten Charge, es sei denn, die gelieferte Charge kann in einem solchen Fall vernünftigerweise nicht als brauchbar angesehen werden.
11.9 Wenn eine Beschwerde und/oder Reklamation bezüglich einer gelieferten Ware berechtigt ist, ist STORTSLURF nicht verpflichtet, mehr zu tun, als die zurückgewiesene Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder (nach Ermessen von STORTSLURF) dem Käufer einen Betrag in Höhe des vom Käufer für die zurückgewiesene Ware geschuldeten Preises gutzuschreiben.
11.20 Im Falle eines vollständigen Ersatzes oder einer Entschädigung von Gütern wird der bereits verbrauchte Teil berücksichtigt.
11.21 Jede Forderung des Käufers erlischt, nachdem er den Kaufgegenstand in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet, bedruckt oder geschnitten oder an Dritte geliefert hat, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er STORTSLURF die Forderung nicht zu einem früheren Zeitpunkt nachweisen konnte.
11.22 STORTSLURF ist von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Mängelrügen entgegenzunehmen und/oder zu untersuchen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen gegenüber STORTSLURF nicht pünktlich nachgekommen ist, noch für den Fall, dass der Käufer und/oder Dritte, ob im Auftrag des Käufers oder nicht, ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den von STORTSLURF gelieferten Waren vorgenommen haben.
11.23 Der Käufer muss STORTSLURF nach Benachrichtigung des Unternehmens mindestens 7 Tage Zeit geben, um die Beschwerde zu untersuchen oder zu bearbeiten.
11.24 Reklamationen und/oder Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen und/oder anderer bestehender Verpflichtungen gegenüber STORTSLURF.
Artikel 12. Zahlung
12.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung des Käufers an STORTSLURF innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, Rabatt oder Verrechnung zu erfolgen.
12.2 Schadenersatzforderungen setzen die Zahlungsverpflichtungen des Käufer nicht aus.
12.3 Nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist ist der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug und schuldet bis zum Tag der vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 2,5 % pro (Teil eines) Monat auf den fälligen und zahlbaren Betrag.
12.4 Vom Käufer geleistete Zahlungen werden immer zuerst zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie für die am längsten offenen Rechnungen verwendet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
12.5 Im Falle einer Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum ist STORTSLURF auch berechtigt, die Lieferung anderer Waren auszusetzen und/oder andere mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen aufzulösen oder deren Ausführung auszusetzen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen und STORTSLURF für alle daraus resultierenden Verluste oder Schäden, einschließlich Gewinnausfall, zu entschädigen.
12.6 Auf erstes Ersuchen des Unternehmens ist der Käufer verpflichtet, eine Sicherheit für das zu leisten, was der Käufer dem Unternehmen schuldet oder schulden wird.
12.7 Der Käufer ist nicht berechtigt, Beträge, die das Unternehmen dem Käufer aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Vereinbarung in Rechnung stellt, zu verrechnen.
12.8 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die STORTSLURF bei der Einziehung von Forderungen gegen den Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 13. Haftung
13.1 Wenn das Unternehmen haftbar ist, ist der von ihm zu zahlende Entschädigungsbetrag in allen Fällen auf maximal den Kaufpreis der gelieferten Ware, auf die sich der Entschädigungsanspruch bezieht, mit einem Höchstbetrag von 10.000 € begrenzt.
13.2 Die Haftung von STORTSLURF für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Goodwill, Schäden durch Geschäftsaufgabe, Schäden infolge von Ansprüchen von Käufer des Käufer oder Schäden durch Verstümmelung, Verlust oder Zerstörung von Daten oder Dokumenten ist ausgeschlossen.
13.3 Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen von STORTSLURF entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von STORTSLURF zurückzuführen ist. Dies muss explizit nachweisbar sein.
13.4 Sofern die Einhaltung nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung von STORTSLURF wegen eines zurechenbaren Versäumnisses nur dann, wenn der Käufer STORTSLURF unverzüglich schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei eine angemessene Frist zur Behebung der Einhaltung gesetzt wird, und STORTSLURF auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar an der Erfüllung seiner Verpflichtungen scheitert. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass STORTSLURF rechtzeitig und korrekt reagieren kann.
13.5 Ein Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, einem Angebot, einer Preisliste, auf der Website, einer Rechnung oder einem anderen Dokument oder anderen Informationen seitens STORTSLURF können ohne jegliche Haftung seitens STORTSLURF korrigiert werden. STORTSLURF kann nicht an offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer gebunden sein.
13.6 Eine Beschreibung, Spezifizierung oder Aussage bezüglich einer oder mehrerer der von STORTSLURF verkauften Waren in einem Katalog, einer Broschüre, einer Website, einer Werbung oder anderer Literatur ist nur annähernd und STORTSLURF haftet in keiner Weise für Ungenauigkeiten in dieser Literatur.
13.7 Klagerechte und andere Befugnisse des Käufers auf welcher Grundlage auch immer gegenüber STORTSLURF erlöschen in jedem Fall nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Ereignis eintritt, das den Käufer in die Lage versetzt, diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber STORTSLURF auszuüben.
Artikel 14. Höhere Gewalt
14.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die nicht dem Unternehmen zugerechnet werden können. Dazu gehört Folgendes:
– Streiks in anderen Betrieben als dem des Unternehmens;
– wilde Streiks oder politische Streiks im Betrieb des Unternehmens;
– ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Gütern oder Dienstleistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Leistung erforderlich sind;
– unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen das Unternehmen abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme.
14.2 STORTSLURF ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der eine (weitere) Leistung verhindert, eintritt, nachdem das Unternehmen es mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht hat.